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Bibliotheksordnung

Für Studierende der Islamwissenschaft besteht die Möglichkeit, Bücher über das Wochenende, d. h. von Freitag bis Montag früh, auszuleihen. Die Ausleihe ist im einzelnen in der Bibliotheksordnung geregelt.

1. Die Bibliothek des Orientalischen Seminars ist eine Präsenzbibliothek. Sie darf nur von Inhabern einer gültigen Seminarkarte benutzt werden.

2. Private Apparate auf den Arbeitstischen der Bibliothek dürfen nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung eines Dozenten angelegt werden.

3. Für das Entleihen von Büchern gelten folgende Regelungen:

Nachschlagewerke, Wörterbücher, Standardwerke (z. B. Grammatiken), Festschriften, Collectanea und Zeitschriften werden grundsätzlich nicht ausgeliehen; Artikel daraus können mittels des Studentenkopierers kopiert werden. Das Kopieren ist nicht erlaubt, wenn das Werk dadurch beschädigt werden könnte.

Sonstige Werke können von eingeschriebenen Fachstudierenden und Mitgliedern des Orientalischen Seminars von Freitag vormittag bis Montag mittag 12 Uhr ausgeliehen werden. Andere Personen (z. B. Studierende anderer Fächer, Gasthörer, Journalisten) sind von der Ausleihe ausgeschlossen. An der Stelle des Buches ist ein Reiter einzustellen, und bei der diensthabenden Hilfskraft ist ein ausgefüllter Leihschein zu hinterlegen. Das Überschreiten der Leihfrist führt zum Ausschluß von der Ausleihe. Eine verlängerte Ausleihfrist von 14 Tagen gilt nur für Examenskandidaten (Bachelor, Master, Magister, Promotion), die ihre Leihscheine vom jeweils zuständigen Dozenten abzeichnen lassen. Nach Ablauf dieser Frist kann die Leihfrist noch einmal um 14 Tage verlängert werden, wenn das Buch zwischenzeitlich nicht verlangt wurde und der/die Dozent/in einen neu ausgestellten Leihschein abgezeichnet hat. Die verlängerte Leihfrist gilt nicht für Hausarbeiten.

In der Bibliothek benutzte sowie zurückgegebene Bücher werden von den Hilfskräften eingestellt.

4. Aus der Bibliothek der Max Freiherr von Oppenheim Stiftung können grundsätzlich keine Bücher ausgeliehen werden. Für die Bibliothek ist allein der Kurator der Oppenheim-Stiftung zuständig.

5. Die Bestände der Schia-Bibliothek sind nicht frei zugänglich. Ein Katalog der Bibliothek steht in gebundener Form im Hilfskräftezimmer bereit. Studierende, die ein Buch aus dieser Sammlung einsehen möchten, wenden sich bitte an Frau Stork.